3 Vergütungssystem und Vergütungen im Geschäftsjahr 2025

3.2 Konzernleitung

Bei der Festlegung der Höhe der Vergütungen der Konzernleitung werden die Gehälter regelmässig überprüft. In dieser werden vergleichbare börsenkotierte Schweizer Gesellschaften der Maschinenindustrie beigezogen und verglichen. Bei den Konzernleitungsmitgliedern werden auch die individuelle Verantwortung sowie die Erfahrung mitberücksichtigt. Bei der Ausarbeitung der Vergütungssysteme wurden keine externen Berater beigezogen.

Vergütungsarten

CEO

VA1

VR2

Basisgehalt des CEO

schlägt vor

genehmigt

Basisgehalt der übrigen Mitglieder der Konzernleitung

schlägt vor

prüft

genehmigt

Festlegung der Ziele für erfolgsabhängige Komponenten der Konzernleitung

schlägt vor

genehmigt

Festlegung der individuellen Ziele des CEO

schlägt vor

genehmigt

Festlegung der individuellen Ziele der übrigen Mitglieder der Konzernleitung

schlägt vor

prüft

genehmigt

1VA = Vergütungsausschuss

2VR = Verwaltungsrat

An der Generalversammlung 2026 wird die maximale Gesamtvergütung der Konzernleitung für das Geschäftsjahr 2027 zur Genehmigung vorgelegt.

Die Vergütung der Konzernleitung ist in einem vom Verwaltungsrat verabschiedeten Reglement festgelegt. Sie umfasst folgende Komponenten:

  • Basisgehalt
  • Variable Vergütung: Rieter Short-Term Incentive (RSTI)
  • Aktienbasierte Vergütung: Rieter Long-Term Incentive (RLTI)
  • Vorsorge- und Sozialleistungen
  • Spesenpauschale

Programm

Instrument

Zweck

Plan-/ Leistungsperiode

Leistungskennzahlen 2025

Basisgehalt

Jährliches Basisgehalt

Monatliche Barvergütung

Entgelt für Funktion

Variable Vergütung Short-Term Incentive (RSTI)

50% variable Vergütung des RSTI

Jährlich variable Barvergütung

Leistungsabhängige Vergütung

Einjährige Leistungsperiode

60–100% EBIT b.r.a.i. und Free Cashflow Conversion Rate 0–40% Profitabilität der Divisionen

50% aktienbasierte Vergütung (RLTI)

Gesperrte Aktien zu reduziertem Bezugspreis

Leistungsabhängige Vergütung, Ausrichtung auf Aktionärsinteressen

Einjährige Leistungsperiode dreijährige Sperrfrist der Aktien

60–100% EBIT b.r.a.i. und Free Cashflow Conversion Rate 0–40% Profitabilität der Divisionen

Vorsorge- und Sozialleistungen

Altersvorsorge

Rivora Sammelstiftung

Gesetzlich und reglementarisch festgelegte Vorsorge- und Sozialbeiträge sowie Arbeitnehmerbeiträge für Unfall und Krankheit

Spesenpauschale

Spesenpauschale

Spesenpauschale

Repräsentationskosten

Die zugrundeliegenden Kennzahlen:

  • Betriebsergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) ohne Restrukturierungsaufwendungen und Wertminderungen (EBIT b.r.a.i. des Konzerns)
  • Free Cashflow dividiert durch den Reingewinn (Free Cashflow Conversion Rate des Konzerns)
  • Profitabilität der Divisionen

und deren Gewichtung widerspiegeln die Ausrichtung des Rieter-Konzerns auf eine nachhaltige Profitabilität, Eigenkapitalquote und Liquiditätssicherung.

Vergütungsmodell der Geschäftsleitung

Basisgehalt

Das Basisgehalt der Konzernleitungsmitglieder besteht aus einem Lohn, der monatlich ausbezahlt wird. Alle Konzernleitungsmitglieder haben einen Schweizer Arbeitsvertrag. Der Arbeitgeber übernimmt die gesetzlich und reglementarisch festgelegten Vorsorge- und Sozialbeiträge inklusive Arbeitgeberbeiträge für Unfall und Krankheit. Die Konzernleitungsmitglieder erhalten eine Spesenpauschale für Repräsentationskosten im Einklang mit den von den Steuerbehörden genehmigten Spesenrichtlinien.

Variable Vergütung

Die Konzernleitungsmitglieder erhalten eine variable Vergütung, die sich nach der Erreichung bestimmter Leistungsziele richtet. Die Leistungsziele können gemäss §28 der Statuten finanzielle, strategische und/oder persönliche Ziele umfassen unter Berücksichtigung von Funktion und Verantwortungsstufe des Empfängers der variablen Vergütung.

Der Zielwert der variablen Vergütung beträgt 100 Prozent des Basisgehalts. Sofern die finanziellen, strategischen und/oder persönlichen Ziele erfüllt werden, haben die Mitglieder der Konzernleitung Anspruch auf eine variable Vergütung von maximal 150 Prozent des Basisgehalts. Die Höhe wird aufgrund der jährlich im Voraus festgelegten und gewichteten Teilziele berechnet.

Der Verwaltungsrat legt die Gewichtung der Leistungsziele und die jeweiligen Zielwerte jährlich im Voraus fest und informiert darüber im Vergütungsbericht.

Die Hälfte der variablen Vergütung erfolgt in bar, die andere Hälfte der variablen Vergütung wird in Aktien ausbezahlt.

Bei der Vergütung in Form von Aktien berechnet sich die Anzahl Aktien aus dem Durchschnitt des Marktwerts der Rieter-Aktie der ersten zehn Börsentage des neuen Geschäftsjahrs abzüglich eines gemäss der Eidgenössischen Steuerverwaltung zulässigen Betrags von 16.0380 Prozent für die Berücksichtigung der Sperrfrist. Die gesperrten Aktien werden im April ausgegeben. Die Aktien sind ab dem Abgabetermin für drei Jahre gesperrt. Die dreijährige Sperrfrist der zugeteilten Aktien bezweckt, dass die aktienbasierte Vergütung auf die langfristige Steigerung des Unternehmenswerts ausgerichtet ist. Die Rieter AG übernimmt die gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitgeberbeiträge für die Sozialversicherung sowie für Unfall und Krankheit. Die Mitglieder der Konzernleitung erhalten zudem eine jährliche Spesenpauschale.

Für jedes Teilziel wird ein unterer Schwellenwert von 50 Prozent, ein oberer Schwellenwert von 150 Prozent und ein Zielwert von 100 Prozent definiert. Bei Nichterreichen des unteren Schwellenwerts wird für dieses Teilziel nichts ausbezahlt. Innerhalb der Bandbreite zwischen Ziel- und Schwellenwert erfolgt die Berechnung der variablen Vergütung linear.

Besondere Bestimmungen

Für ausserordentliche individuelle Leistungen hat der Verwaltungsrat die Kompetenz, an Mitglieder der Konzernleitung maximal drei Prozent der Gesamtlohnsumme der Konzernleitung auszuzahlen.

Gemäss §29 der Statuten ist die Gesellschaft ermächtigt, an Mitglieder der Konzernleitung, die nach dem Zeitpunkt der Genehmigung der Vergütungen durch die Generalversammlung in die Dienste der Gesellschaft treten oder in die Konzernleitung befördert werden, und soweit der bereits genehmigte Betrag für diese Periode nicht ausreicht, zusätzliche Vergütungen auszurichten, sofern diese insgesamt 40 Prozent des jeweils letzten genehmigten Betrags für die Vergütung der Konzernleitung nicht übersteigen.

Bei Auflösung eines Arbeitsverhältnisses gelten für im Rahmen des RSTI erworbene Aktien folgende Bestimmungen:

Grund der Auflösung

Gesperrte Aktien

Good Leaver

Pensionierung

Reguläre Verfügungssperre

Invalidität

Andere Gründe

Liquidation/Kontrollwechsel1

Sofortige Aufhebung der Verfügungssperre

Tod

Bad Leaver

Inadäquate Leistung/inadäquates Verhalten2

Reguläre Verfügungssperre

1Diese Regel findet nur Anwendung, wenn der Arbeitsvertrag infolge eines Kontrollwechsels oder einer Liquidation aufgelöst wird (sog. Double-Trigger).

2Für Konzernleitungsmitglieder wird die Unangemessenheit von Leistung oder Verhalten vom Verwaltungsrat nach pflichtgemässem Ermessen festgelegt.

Performance Management

Die tatsächliche Vergütung, die in einem bestimmten Jahr effektiv an die Konzernleitungsmitglieder ausgezahlt wird, richtet sich nach dem Unternehmenserfolg und ihren individuellen Leistungen. Letztere werden im Rahmen des formalen jährlichen Performance-Management-Prozesses beurteilt. Dabei werden zu Beginn des Geschäftsjahrs Unternehmensziele und individuelle Leistungsziele verabschiedet und nach Abschluss des Jahres die erzielten Leistungen diesen Zielen gegenübergestellt. Auf Basis der Leistungsbeurteilung der Unternehmensziele wird die tatsächliche Vergütung festgelegt.

Zielsetzung (Dezember/Januar)

Beurteilung zur Jahresmitte (Juli)

Beurteilung zum Jahresende (Dezember/Januar)

Festlegung der Vergütungen (Februar/März)

Festlegung individueller Ziele

Gespräch zur Jahresmitte über die bisherige Leistung in Bezug auf die festgelegten Ziele

Selbstbeurteilung und Leistungsbewertung

Festlegung der tatsächlichen variablen Vergütungen

3.2.1 Arbeitsverträge

Arbeits- und Mandatsverträge der Mitglieder der Konzernleitung können befristet auf maximal zwölf Monate oder unbefristet mit einer Kündigungsfrist von maximal zwölf Monaten abgeschlossen werden. Eine Erneuerung ist zulässig.

Die Vereinbarung von Konkurrenzverboten für die Zeit nach Beendigung eines Arbeitsvertrags ist zulässig. Zur Abgeltung eines solchen Konkurrenzverbots darf während höchstens zwei Jahren eine Vergütung ausgerichtet werden, deren Höhe pro Jahr insgesamt 50 Prozent der an dieses Mitglied ausbezahlten letzten Jahresvergütung nicht übersteigen darf.

3.2.2 Vergütungen für das Geschäftsjahr 2025

Der Ausweis der Vergütungen für die Konzernleitung erfolgt nach der Accrual-Methode, da die erfolgsabhängigen Lohnbestandteile erst im Folgejahr ausbezahlt bzw. zugeteilt werden. Bei einem Neueintritt in die Konzernleitung erfolgt der Einbezug der Vergütung ab der Übernahme der entsprechenden Funktion. Analoges gilt bei Austritten. Die Konzernleitungsmitglieder erhalten ihre Vergütung nicht von der Rieter Holding AG, sondern von einer operativen Tochtergesellschaft.

Für die Konzernleitung sind reglementarisch keine Abgangsentschädigungen vorgesehen, und es wurden auch im Geschäftsjahr 2025 keine ausgerichtet.

Gesamtvergütung

Die an die Konzernleitung 2025 ausgerichtete Gesamtvergütung betrug insgesamt 3 316 194 CHF (2024: 5 809 222 CHF) und lag innerhalb der von der Generalversammlung 2024 für das Geschäftsjahr 2025 genehmigten maximalen Vergütung von 6 800 000 CHF. Von der Gesamtvergütung entfallen 2 608 715 CHF auf das Basisgehalt und 0 CHF auf die variable Vergütung sowie anteilsmässig die entsprechenden Sozialversicherungsbeiträge.

Im Geschäftsjahr 2025 lag der Fokus weiterhin auf der Umsetzung des Performance-Programms mit dem Ziel, die Vertriebskompetenz und die Kundennähe zu stärken, die Kosteneffizienz in der Produktion zu verbessern und die Fixkostenstrukturen zu optimieren.

Zugrunde liegende Kennzahlen

Geschäftsjahr 2024

Geschäftsjahr 2025

EBIT b.r.a.i. Marge des Konzerns

3.9%

– 0.9%

Free Cashflow dividiert durch den Reingewinn (Free Cashflow Conversion Rate des Konzerns)

135.8%

63.0%

EBIT b.r.a.i. Marge der Division Machines & Systems

– 0.9%

– 9.8%

EBIT b.r.a.i. Marge der Division After Sales

17.5%

9.7%

EBIT b.r.a.i. Marge der Division Components

3.9%

1.1%

Da die im Performance-Programm definierten Ziele im Geschäftsjahr 2025 nicht erreicht wurden, war die Grundvoraussetzung für eine Auszahlung der variablen Vergütungskomponente nicht gegeben (2024: 103.3%).

3.2.3 Externe Mandate der Mitglieder der Konzernleitung

In der folgenden Tabelle sind alle externen Mandate gemäss Art. 734e OR aufgeführt, die die Mitglieder der Konzernleitung in vergleichbaren Funktionen im Geschäftsjahr 2025 bei anderen Unternehmen mit wirtschaftlichem Zweck im Sinne von Art. 626 Abs. 2 Ziff. 1 OR (einschliesslich Unternehmen desselben Konzerns) wahrgenommen haben:

(Geprüft durch KPMG)

Gesellschaft

Funktion

Mitgliedschaft in Ausschüssen

Thomas Oetterli

SFS Group AG

Präsident des Verwaltungsrats

Swissmem

Mitglied des Vorstands

Roger Albrecht

Keine weiteren Mandate

Serge Entleitner

Keine weiteren Mandate

Alexander A. Özbahadir

Gebrüder Eickhoff Maschinenfabrik und Eisengiesserei GmbH

Mitglied des Beirats

Emmanuelle Gmür

Keine weiteren Mandate

Oliver Streuli

Autoneum Holding AG

Mitglied des Verwaltungsrats

Mitglied des Vergütungs-, des Nominierungs- und des Strategie und Nachhaltigkeitsausschusses

Die externen Mandate der Konzernleitung aus dem Vorjahr sind im Geschäftsbericht 2024 unter diesem Link auf der Seite 125 publiziert.

3.2.4 Aktienbesitz der Konzernleitung

Die folgende Tabelle gibt Auskunft über die von den Mitgliedern der Konzernleitung gehaltenen Rieter-Aktien sowie die Anrechte auf Aktien per 31. Dezember 2025 und 31. Dezember 2024:

(Geprüft durch KPMG)

Anzahl Aktien zum 31. Dezember 2024

Anzahl Aktien zum 31. Dezember 20252

Thomas Oetterli1

8 304

467 199

Roger Albrecht

2 417

18 745

Serge Entleitner

3 427

74 001

Alexander A. Özbahadir

3

56 188

Emmanuelle Gmür

3

Oliver Streuli

168

70 668

Rico Randegger

2 692

4

Total

17 008

686 801

1Die gesamte Anzahl Aktien ist beim Verwaltungsrat und bei der Konzernleitung aufgeführt.

2Die Aktienbestände haben sich infolge des Bezugsrechtsangebots erhöht.

3Emmanuelle Gmür und Alexander A. Özbahadir sind erst per 1. Januar 2025 in die Konzernleitung eingetreten.

4Rico Randegger war bis zum 31. Dezember 2024 Mitglied der Konzernleitung.

3.2.5 Vergütungen der Konzernleitung

Im Geschäftsjahr 2025 beträgt die Summe aller Vergütungen, die an die Mitglieder der Konzernleitung ausgerichtet wurden, insgesamt 3 316 194 CHF. Davon wurden 1 047 853 CHF an den CEO vergütet. Es erfolgte keine Vergütung an ehemalige Mitglieder der Konzernleitung. An der Generalversammlung 2024 wurde der Konzernleitung für das Geschäftsjahr 2025 eine maximale Gesamtvergütung von 6 800 000 CHF zugesprochen, womit sich deren Vergütung für 2025 im genehmigten Rahmen bewegt. Die Summe aller Vergütungen an die Mitglieder der Konzernleitung im Geschäftsjahr 2025 setzt sich wie folgt zusammen:

(Geprüft durch KPMG)

Basisgehalt4

Barbonus3

Aktien- zuteilung3

Vorsorge- und Sozial- leistungen2

Total 2025

Spesen- pauschale

CHF

Thomas Oetterli, Chief Executive Officer1

779 165

268 688

1 047 853

16 000

Übrige sechs Konzernleitungsmitglieder

1 829 550

438 791

2 268 341

88 000

Mitglieder der Konzernleitung

2 608 715

707 479

3 316 194

104 000

1Höchste Einzelvergütung.

2Die Vorsorge- und Sozialleistungen enthalten die Arbeitgeberbeiträge an die Sozialversicherungen und die Pensionskassen sowie die Beiträge für Unfall, Krankheit und Sonderzahlungen. Die Arbeitnehmerbeiträge sind in den übrigen Vergütungspositionen enthalten.

3Die Grundbedingung für eine variable Vergütungskomponente (Barbonus und Aktienzuteilung) wurde nicht erfüllt.

4Die bestehenden Mitglieder der Konzernleitung haben im Geschäftsjahr 2025 auf einen Teil ihres Gehalts verzichtet. Die Vergütung enthält alle Zahlungen an die fünf bestehenden Konzernleitungsmitglieder sowie an ein ausgeschiedenes Konzernleitungsmitglied.

Die Summe aller Vergütungen an die Mitglieder der Konzernleitung im Geschäftsjahr 2024 setzte sich wie folgt zusammen:

(Geprüft durch KPMG)

Basisgehalt

Barbonus3

Aktien- zuteilung3

Vorsorge- und Sozial- leistungen2

Total 2024

Spesen- pauschale

CHF

Thomas Oetterli, Chief Executive Officer1

850 000

462 400

578 000

308 622

2 199 022

16 000

Übrige vier Konzernleitungsmitglieder

1 504 500

946 627

706 991

452 082

3 610 200

64 000

Mitglieder der Konzernleitung

2 354 500

1 409 027

1 284 991

760 704

5 809 222

80 000

1Höchste Einzelvergütung.

2Die Vorsorge- und Sozialleistungen enthalten die Arbeitgeberbeiträge an die Sozialversicherungen und die Pensionskassen sowie die Beiträge für Unfall und Krankheit. Die Arbeitnehmerbeiträge sind in den übrigen Vergütungspositionen enthalten.

3Die variable Vergütung beträgt 114.4 Prozent des Basisgehalts.