Kapitalstruktur
Kapital und Aktien
Gemäss Handelsregistereintrag beträgt das ausgegebene Aktienkapital der Rieter Holding AG per 31. Dezember 2025 1 360 577.08 CHF, eingeteilt in 136 057 708 voll liberierte Namenaktien mit einem Nennwert von je 0.01 CHF. Die Aktien sind an der SIX Swiss Exchange kotiert (Valoren-Nummer 367144; ISIN-Code CH0003671440; Investdata RIEN). Per 31. Dezember 2025 betrug die Börsenkapitalisierung von Rieter 433.2 Mio. CHF. Mit Ausnahme der von der Rieter Holding AG gehaltenen eigenen Aktien hat jede im Aktienbuch mit Stimmrecht eingetragene Aktie an der Generalversammlung eine Stimme, und jede Aktie ist dividendenberechtigt, ob im Aktienbuch eingetragen oder nicht. Alle Dividenden, die innerhalb von fünf Jahren nach ihrer Fälligkeit nicht bezogen worden sind, verfallen gemäss §35 der Statuten zugunsten der Rieter Holding AG.
Kapitalband und bedingtes Kapital
Die Rieter Holding AG verfügt über ein Kapitalband zwischen 1 292 548.23 CHF (untere Grenze) und 1 496 634.78 CHF (obere Grenze). Der Verwaltungsrat ist im Rahmen des Kapitalbands ermächtigt, bis zum 18. September 2030 oder bis zu einem früheren Dahinfallen des Kapitalbands das Aktienkapital einmal oder mehrmals und in beliebigen Beträgen zu erhöhen oder herabzusetzen oder Aktien direkt oder indirekt zu erwerben oder zu veräussern. Eine Kapitalerhöhung oder eine Kapitalherabsetzung kann durch die Ausgabe von bis zu 13 605 770 voll zu liberierenden Namenaktien mit einem Nennwert von je 0.01 CHF bzw. die Vernichtung von bis zu 6 802 885 Namenaktien mit einem Nennwert von je 0.01 CHF oder durch eine Erhöhung oder Herabsetzung der Nennwerte der bestehenden Namenaktien im Rahmen des Kapitalbands erfolgen.
Im Fall einer Kapitalerhöhung legt der Verwaltungsrat die Anzahl Aktien, den Ausgabebetrag, die Art der Einlagen (einschliesslich Barliberierung, Sacheinlage, Verrechnung und Umwandlung von Reserven oder eines Gewinnvortrags in Aktienkapital), den Zeitpunkt der Ausgabe, die Bedingungen der Bezugsrechtsausübung und den Beginn der Dividendenberechtigung fest. Dabei kann der Verwaltungsrat neue Aktien mittels Festübernahme durch eine Bank oder einen anderen Dritten und eines anschliessenden Angebots an die bisherigen Aktionäre ausgeben. Der Verwaltungsrat ist ermächtigt, den Handel mit Bezugsrechten zu beschränken oder auszuschliessen. Nicht ausgeübte Bezugsrechte kann der Verwaltungsrat verfallen lassen oder diese bzw. die Aktien, für die Bezugsrechte eingeräumt, aber nicht ausgeübt werden, zu Marktkonditionen platzieren oder anderweitig im Interesse der Gesellschaft verwenden.
Der Verwaltungsrat ist ferner ermächtigt, die Bezugsrechte der Aktionäre zu entziehen oder zu beschränken und Bezugsrechte einzelnen Aktionären oder Dritten zuzuweisen:
- für die Übernahme von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen oder für die Finanzierung oder Refinanzierung solcher Transaktionen oder die Finanzierung neuer Investitionsvorhaben der Gesellschaft;
- zum Zwecke der Erweiterung des Aktionärskreises in bestimmten Finanz- oder Investorenmärkten, zur Beteiligung von strategischen Partnern oder im Zusammenhang mit der Kotierung der Aktien an inländischen oder ausländischen Börsen.
Bei einer Herabsetzung des Aktienkapitals im Rahmen des Kapitalbands legt der Verwaltungsrat, soweit erforderlich, die Verwendung des Herabsetzungsbetrags fest.
Die Rieter Gruppe verfügt per 31. Dezember 2025 über kein bedingtes Kapital.
Kapitalveränderung
Kapitalveränderung der Rieter Holding AG:
Mio. CHF | 31. Dezember 2024 | 31. Dezember 2025 |
Aktienkapital | 23.4 | 1.4 |
Reserven | 125.9 | 633.1 |
Bilanzgewinn | 36.6 | 27.6 |
Weitere Informationen zu Kapitalveränderungen im Finanzteil des aktuellen Geschäftsberichts 2025 sind hier auf Seite 199 publiziert; die Finanzteile der Geschäftsberichte 2024 können hier auf Seite 201 eingesehen werden.
Beschränkung der Übertragbarkeit und Nominee-Eintragungen
Als stimmberechtigte Aktionäre werden die im Aktienregister eingetragenen Personen anerkannt. Die Rieter-Aktien können ohne Beschränkungen erworben und veräussert werden. Gemäss Art. 4 der Statuten kann die Eintragung ins Aktienregister verweigert werden, wenn nicht ausdrücklich erklärt wird, dass die Aktien im eigenen Namen und für eigene Rechnung gehalten werden. Ansonsten bestehen keine Eintragungsbeschränkungen.
Treuhänderisch gehaltene Aktien werden nicht ins Aktienregister eingetragen. Als Ausnahme werden angelsächsische Nominee-Gesellschaften ins Register eingetragen, sofern die betreffende Gesellschaft mit Rieter einen Nominee-Vertrag abgeschlossen hat. Die Nominee-Gesellschaft kann ihre Stimmrechte an der Generalversammlung ausüben. Auf Verlangen von Rieter ist die Nominee-Gesellschaft verpflichtet, den Namen der Person offenzulegen, in deren Namen sie Aktien hält.
Wandelanleihen und Optionen
Die Rieter Holding AG hat keine Wandelanleihen und keine Aktionärsoptionen ausstehend.
Partizipations- und Genussscheine
Die Rieter Holding AG hat weder Partizipations- noch Genussscheine ausgegeben.