Informationspolitik
Rieter pflegt eine regelmässige und offene Kommunikation mit den Aktionärinnen und Aktionären der Gesellschaft sowie mit dem Kapitalmarkt. Im Rahmen von Aktionärsbriefen werden die im Aktienregister eingetragenen Aktionärinnen und Aktionäre über den Jahresabschluss des Konzerns in Kenntnis gesetzt. Zusätzlich werden Aktionärinnen und Aktionäre und Kapitalmarkt via Medien über wesentliche aktuelle Veränderungen und Entwicklungen informiert. Die Bekanntmachung kursrelevanter Ereignisse erfolgt gemäss der Ad-hoc-Publizitätspflicht der SIX Swiss Exchange. Zudem pflegt Rieter den Dialog mit Investoren und Medienschaffenden an speziellen Veranstaltungen.
Der Geschäftsbericht ist abrufbar unter www.rieter.com. Unter dieser Adresse sind auch Mitteilungen für Publikums-, Finanz- und Fachmedien sowie Präsentationen, Aktienkursangaben und Kontaktadressen verfügbar. Anlässlich der Generalversammlung informieren Verwaltungsrat und Konzernleitung über die Jahresrechnung und den Geschäftsgang der Gesellschaft und beantworten Fragen der Aktionärinnen und Aktionäre.
Ad-hoc-Mitteilungen
Die Push- und Pull-Links zur Verbreitung der Ad-hoc-Mitteilungen werden gemäss der Richtlinie betreffend Ad-hoc-Publizität veröffentlicht und sind hier abrufbar.
Handelssperrzeiten
Adressaten von Handelssperrzeiten sind die Mitglieder des Verwaltungsrats und der Konzernleitung sowie Mitarbeitende, die aufgrund ihrer dienstlichen Aufgaben und Verantwortlichkeiten (i) regelmässig mit Insiderinformationen oder Informationen im Sinne der SIX-Richtlinie betreffend die Ad-hoc-Publizität zu tun haben oder (ii) aufgrund ihrer dienstlichen Aufgaben oder sachlicher Gegebenheiten Zugang zu Insiderinformationen besitzen. Die Adressaten der ordentlichen Handelssperrzeiten werden vom General Counsel jeweils in einer Liste geführt und laufend aktualisiert. Ausserordentliche Handelssperrzeiten werden im Falle von Sachverhalten, die als Insiderinformation qualifizieren können, individuell durch den CEO auf Empfehlung des General Counsel festgelegt. Für Projekte oder Sachverhalte, die Insiderinformationen betreffen, wird eine Insiderliste erstellt und gemäss den geltenden Marktmissbrauchsregeln und Marktpraktiken geführt.
Es gelten die folgenden ordentlichen Sperrzeiten für den Handel mit Rieter-Aktien:
- vom 1. Januar bis zum Ende des Handelstags nach der offiziellen Veröffentlichung des Jahresabschlusses der Rieter Holding AG,
- vom 1. Juli bis zum Ende des Handelstags nach der offiziellen Veröffentlichung des Halbjahresabschlusses der Rieter Holding AG,
- vom 1. April und 1. Oktober bis zum Ende des Handelstags nach der offiziellen Veröffentlichung der Quartalszahlen der Rieter Holding AG.
Im Geschäftsjahr 2025 wurde eine Ausnahme von den oben erwähnten ordentlichen Sperrzeiten gewährt. Aufgrund der Kapitalerhöhung und im Interesse der Gleichbehandlung aller Aktionäre wurde der Beginn der ordentlichen Handelssperrzeit vom 1. Oktober auf den 7. Oktober verschoben.
Ansprechpartner
Für Investoren und Finanzanalysten:
Oliver Streuli
Chief Financial Officer
Telefon: +41 52 208 70 15
investor@rieter.com
Für Medien:
Relindis Wieser
Head Group Communication and Marketing
Telefon: +41 52 208 70 45
media@rieter.com