2 Vergütungspolitik

Die Vergütungspolitik des Rieter-Konzerns leitet sich direkt aus der Strategie ab, die auf die Interessen aller Anspruchsgruppen ausgerichtet ist. Die Mitglieder des Verwaltungsrats und der Konzernleitung werden durch eine marktgerechte Vergütung zur nachhaltigen Steigerung des Unternehmenswerts motiviert. Die Grundsätze des Vergütungssystems sind in Art. 27 bis 30 der Statuten der Rieter Holding AG festgelegt. Der Vergütungsbericht gibt einen Überblick über die Vergütungsgrundsätze und -programme der Rieter Holding AG. Er beschreibt das Vorgehen zur Festlegung der Vergütungen und enthält detaillierte Angaben zu den Vergütungen des Verwaltungsrats und der Konzernleitung im Geschäftsjahr 2024.

Die Gesamtvergütung für den Verwaltungsrat und die Konzernleitung steht unter dem Vorbehalt der jährlichen Genehmigung durch die ordentliche Generalversammlung. Auch für das Geschäftsjahr 2024 wird der Vergütungsbericht an der Generalversammlung vom 24. April 2025 den Aktionärinnen und Aktionären konsultativ zur Abstimmung unterbreitet, damit diese zur Vergütungspolitik, zum Vergütungssystem und zur Vergütungsoffenlegung Stellung nehmen können.

Die Vergütung des Verwaltungsrats ist erfolgsunabhängig. Die Vergütung der Konzernleitungsmitglieder besteht aus einem Basisgehalt sowie einer zusätzlichen variablen Vergütung, die sich nach der Erreichung bestimmter Leistungsziele richtet. Um eine konsequente Ausrichtung auf die langfristigen Aktionärsinteressen sicherzustellen, werden 50 Prozent der variablen Vergütung in Form gesperrter Aktien ausbezahlt. Diese dreijährige Sperrfrist der zugeteilten Aktien gewährleistet eine starke Korrelation zwischen der aktienbasierten Vergütung und der langfristigen Entwicklung des Unternehmenswerts von Rieter.

Rieter ist das Prinzip Equal Pay ein wichtiges Anliegen. In Ergänzung zu den in der Schweiz durchgeführten Lohnanalysen, die alle bestätigt haben, dass der Grundsatz Equal Pay bei Rieter eingehalten wird, sollen in den nächsten zwei Jahren an allen Rieter-Standorten analoge Audits der Vergütungssysteme durchgeführt werden.

Die unter Ziffer 3 aufgeführten Tabellen wurden von der Revisionsstelle geprüft.

Der Bericht wurde gemäss den Anforderungen des Schweizerischen Obligationenrechts, der Richtlinie betreffend Informationen zur Corporate Governance der SIX Swiss Exchange, dem «Swiss Code of Best Practice for Corporate Governance» von economiesuisse sowie den Statuten der Rieter Holding AG verfasst.

Generalversammlung – Mitwirkungsrechte der Aktionäre

Gemäss §13 i.V.m. 27 der Statuten genehmigt die Generalversammlung die maximale Gesamtvergütung für den Verwaltungsrat und die maximale Gesamtvergütung für die Konzernleitung für das auf die ordentliche Generalversammlung folgende Geschäftsjahr.

Die Generalversammlung nimmt den Vergütungsbericht des abgelaufenen Geschäftsjahrs im Rahmen einer Konsultativabstimmung zur Kenntnis.

In den letzten Jahren hat Rieter weitere Anstrengungen unternommen, um die Offenlegung der Vergütungen hinsichtlich Transparenz und Detaillierungsgrad der Vergütungsgrundsätze und ‑programme zu verbessern. Zudem legt Rieter den Vergütungsbericht der Generalversammlung zur konsultativen Abstimmung vor, um den Aktionären Gelegenheit zu geben, Stellung zum Vergütungssystem zu nehmen.

Vergütungsausschuss

Der Vergütungsausschuss setzt sich aus mindestens drei und maximal fünf Mitgliedern des Verwaltungsrats zusammen. Diese werden der Generalversammlung vom Verwaltungsrat vorgeschlagen und von der Generalversammlung gewählt. Die Amtsdauer beträgt ein Jahr bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung. Die Vorsitzende/der Vorsitzende des Vergütungsausschusses wird vom Verwaltungsrat gewählt.

Der Vergütungsausschuss unterstützt den Verwaltungsrat bei der Festsetzung und Überprüfung der Vergütungspolitik und der Vergütungsrichtlinien, der Leistungsziele sowie bei der Vorbereitung der Anträge zuhanden der Generalversammlung betreffend die Gesamtbeträge der Vergütungen der Verwaltungsrats- und Konzernleitungsmitglieder. Er bereitet den Vergütungsbericht zuhanden des Verwaltungsrats vor.

Die Grundzüge der Vergütungspolitik werden jährlich überprüft. Die Vorsitzende des Vergütungsausschusses kann bei Bedarf den CEO und den Head Group Human Resources zu den Sitzungen einladen. Der CEO ist an den Sitzungen, bei denen seine eigene Vergütung festgelegt wird, nicht anwesend.

Im Geschäftsjahr 2024 traf sich der Vergütungsausschuss zu fünf Sitzungen. Die Protokolle stehen dem gesamten Verwaltungsrat zur Verfügung.