Unternehmensführung in nichtfinanziellen Belangen

Integrität und Vertrauen bilden den Kern der Unternehmenskultur von Rieter. Diese zentralen Werte sind im Verhaltens- und Lieferantenkodex sowie in Mission und Vision des Unternehmens fest verankert.
Verhaltenskodex
Der Verhaltenskodex legt fest, dass alle Mitarbeitenden des Rieter-Konzerns sich bei ihrer Geschäftstätigkeit jederzeit korrekt, fair und professionell verhalten müssen. Rieter befolgt die geltenden Gesetze und Bestimmungen jener Länder, in denen der Konzern tätig ist. Zu diversen Themen gibt es konzernweite und lokale Richtlinien mit konkreten Vorgaben und Handlungsanweisungen. Sofern nationale und internationale Vorschriften strengere Vorgaben machen, wird soweit möglich und sinnvoll der strengere Massstab angewendet.
Compliance-Organisation
Die Umsetzung der konzernweit geltenden Grundsätze und Richtlinien liegt beim Management. Die Compliance-Organisation setzt sich aus dem Group Compliance Officer, regionalen Compliance Officers und lokalen Compliance Officers zusammen. Diese unterstützen das Konzernmanagement und das lokale Management bei der Umsetzung der Richtlinien und sind Ansprechpartner für die Mitarbeitenden.
Geschäftsethik
Die Geschäftsbeziehungen zwischen Rieter und seinen Partnern basieren auf den Grundsätzen von Ehrlichkeit und Vertrauen. Die Sicherheit der Rieter-Produkte für die Kunden sowie für deren Betriebs- und Wartungspersonal in allen Phasen des Produktlebenszyklus ist für Rieter von grosser Bedeutung. Rieter und seine Geschäftspartner arbeiten eng zusammen, um in diesem Bereich einen hohen Standard und sukzessive Verbesserungen zu erreichen.
Menschenrechte
Rieter respektiert die Menschenrechte seiner Mitarbeitenden und bietet ihnen eine professionelle, sichere und gefahrenfreie Arbeitsumgebung. Rieter verpflichtet auch seine Lieferanten zur Einhaltung der Menschenrechte, lehnt jede Form von Pflicht- oder Zwangsarbeit ab und toleriert keinerlei missbräuchliche disziplinarische Massnahmen. Die Arbeitszeiten entsprechen stets dem geltenden lokalen Recht. Rieter verpflichtet sich zur Einhaltung der grundlegenden Konventionen der internationalen Arbeitsorganisationen, der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen und der Grundsätze gegen systematische Ausbeutung natürlicher Bodenschätze und Rohstoffe.
Anti-Korruption
Rieter verbietet jede Form von Bestechung und andere korrupte Geschäftspraktiken. Insbesondere dürfen Rieter-Mitarbeitende und Agenten von Rieter weder Amtspersonen noch Vertretern von Kunden, Lieferanten oder anderen Geschäftspartnern von Rieter nichts von Wert anbieten, versprechen oder geben, um sich einen unzulässigen Vorteil zu verschaffen.
Steuern
Rieter hält sich als Unternehmen und Arbeitgeber in allen Ländern, in denen das Unternehmen tätig ist, nach Treu und Glauben an die geltenden Steuergesetze und -verpflichtungen. Dies gilt in Bezug auf alle direkten und indirekten Steuern. Ebenso hält sich Rieter an internationale Abkommen und Steuerrichtlinien. In Übereinstimmung mit den Base-Erosion-and-Profit-Shifting-(BEPS-)Aktionen der OECD erstellt Rieter den Country-by-Country Report (CbCR) für den gesamten Rieter-Konzern und stellt ihn den Schweizer Steuerbehörden zur Verfügung. Rieter teilt den CbCR mit den zuständigen Behörden in den Ländern, die entsprechende Vereinbarungen unterzeichnet haben. Rieter erkennt an, dass alle Steuern, die das Unternehmen an Regierungen zahlt und einzieht, integraler Bestandteil seiner sozialen Verantwortung sind.
Datenschutz
Rieter nimmt den Schutz personenbezogener Daten sehr ernst. Dazu zählen alle Informationen, die eine Identifizierung der Person ermöglichen. Die Datenschutzerklärung informiert darüber, welche personenbezogenen Daten das Unternehmen erhebt, wie es diese verwendet und schützt. Rieter ergreift angemessene technische und organisatorische Massnahmen, um personenbezogene Daten vor Manipulation, Verlust oder Zugriff durch unberechtigte Dritte zu schützen. Die Massnahmen werden unter Berücksichtigung neuer technologischer Entwicklungen laufend überprüft und verbessert.
Risikomanagement
Rieter hat ein umfassendes Risikomanagement-System eingeführt, das auch Risiken im Zusammenhang mit nichtfinanziellen Themen erfasst und bewirtschaftet. Der Risikomanagement-Prozess wird durch die Richtlinie «Rieter Risk Management System» geregelt. Diese legt die Abläufe zur Erkennung, Meldung und Handhabung von Risiken, die Kriterien für die qualitative und quantitative Risikobeurteilung sowie Grenzwerte für die Meldung festgestellter Risiken an die zuständigen Managementstufen fest.
Im Rahmen der Risikobeurteilung werden auch Umweltrisiken evaluiert und bewertet. So konnten schon diverse Handlungsfelder definiert und Massnahmen zur Risikominimierung ergriffen werden. Mindestens einmal jährlich werden im Rahmen eines Workshops unter der Führung des Leiters Recht (General Counsel) die Risiken beurteilt und in einem Bericht an den Verwaltungsrat festgehalten.
Konfliktmineralien
Neben dem neuen Bundesgesetz über die Transparenz in nichtfinanziellen Angelegenheiten trat im Januar 2023 auch die Verordnung über die Sorgfaltspflicht und Transparenz bei Mineralien und Metallen aus Konfliktgebieten und aus Kinderarbeit (VSoTr) in Kraft. Bei der Überprüfung der Importmengen von Mineralien und Metallen, die Zinn, Tantal, Wolfram oder Gold enthalten, hat Rieter im Jahr 2024 keine relevanten Importe festgestellt, die die gesetzlichen Mindestmengen überschreiten. Eine zusätzliche Sorgfaltspflicht für Mineralien und Metalle aus Konfliktgebieten gemäss Art. 964j OR ist deshalb nicht erforderlich.
Kinderarbeit
Hinsichtlich Kinderarbeit gab es nach der Bewertung von Rieter im Jahr 2024 keine Anhaltspunkte für einen begründeten Verdacht auf Kinderarbeit bei der Herstellung oder Bereitstellung von Produkten oder Dienstleistungen des Unternehmens.
Webbasiertes Whistleblower System
Verstösse gegen den Verhaltenskodex, Gesetze oder interne Richtlinien können die Mitarbeitenden der vorgesetzten Person oder der Compliance-Organisation melden. Alternativ können Mitarbeitende wie auch Dritte tatsächliche oder vermutete Compliance-Verstösse anonym über das webbasierte Whistleblower System (Hinweisgebersystem) melden. Es ist sichergestellt, dass tatsächliche oder vermutete Compliance-Verstösse durch unbefangene Personen untersucht und beurteilt werden.