3 Vergütungssystem und Vergütungen im Geschäftsjahr 2024
3.2 Konzernleitung
Bei der Festlegung der Höhe der Vergütungen der Konzernleitung werden die Gehälter periodisch mit einer externen Studie überprüft. In dieser werden vergleichbare börsenkotierte Schweizer Gesellschaften der Maschinenindustrie beigezogen und verglichen. Bei den Konzernleitungsmitgliedern werden auch die individuelle Verantwortung sowie die Erfahrung mitberücksichtigt. Bei der Ausarbeitung der Vergütungssysteme wurden keine externen Berater beigezogen.
Vergütungsarten | CEO | VA1 | VR2 |
Basisgehalt des CEO | schlägt vor | genehmigt | |
Basisgehalt der übrigen Mitglieder der Konzernleitung | schlägt vor | prüft | genehmigt |
Festlegung der Ziele für erfolgsabhängige Komponenten der Konzernleitung | schlägt vor | genehmigt | |
Festlegung der individuellen Ziele des CEO | schlägt vor | genehmigt | |
Festlegung der individuellen Ziele der übrigen Mitglieder der Konzernleitung | schlägt vor | prüft | genehmigt |
1VA = Vergütungsausschuss
2VR = Verwaltungsrat
An der Generalversammlung 2025 wird die maximale Gesamtvergütung der Konzernleitung für das Geschäftsjahr 2026 zur Genehmigung vorgelegt.
Die Vergütung der Konzernleitung ist in einem vom Verwaltungsrat verabschiedeten Reglement festgelegt. Sie umfasst folgende Komponenten:
- Basisgehalt
- Variable Vergütung: Rieter Short-Term Incentive (RSTI)
- Aktienbasierte Vergütung: Rieter Long-Term Incentive (RLTI)
- Vorsorge- und Sozialleistungen
- Spesenpauschale
Programm | Instrument | Zweck | Plan-/ Leistungsperiode | Leistungskennzahlen 2024 | |
Basisgehalt | Jährliches Basisgehalt | Monatliche Barvergütung | Entgelt für Funktion | ||
Variable Vergütung Short-Term Incentive (RSTI) | 50% variable Vergütung des RSTI | Jährlich variable Barvergütung | Leistungsabhängige Vergütung | Einjährige Leistungsperiode | 60–100% EBIT b.r.a.i. und Free Cashflow Conversion Rate 0–40% Profitabilität der Divisionen |
50% aktienbasierte Vergütung (RLTI) | Gesperrte Aktien zu reduziertem Bezugspreis | Leistungsabhängige Vergütung, Ausrichtung auf Aktionärsinteressen | Einjährige Leistungsperiode dreijährige Sperrfrist der Aktien | 60–100% EBIT b.r.a.i. und Free Cashflow Conversion Rate 0–40% Profitabilität der Divisionen | |
Vorsorge- und Sozialleistungen | Altersvorsorge | Rivora Sammelstiftung | Gesetzlich und reglementarisch festgelegte Vorsorge- und Sozialbeiträge sowie Arbeitnehmerbeiträge für Unfall und Krankheit | ||
Spesenpauschale | Spesenpauschale | Spesenpauschale | Repräsentationskosten |
Die zugrundeliegenden Kennzahlen
- Betriebsergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) ohne Restrukturierungsaufwendungen und Wertminderungen (EBIT b.r.a.i. des Konzerns)
- Free Cashflow dividiert durch den Reingewinn (Free Cashflow Conversion Rate des Konzerns)
- Profitabilität der Divisionen
und deren Gewichtung widerspiegeln die Ausrichtung des Rieter-Konzerns auf eine nachhaltige Profitabilität, Eigenkapitalquote und Liquiditätssicherung.
Vergütungsmodell der Geschäftsleitung

Basisgehalt
Das Basisgehalt der Konzernleitungsmitglieder besteht aus einem Lohn, der monatlich ausbezahlt wird. Alle Konzernleitungsmitglieder haben einen Schweizer Arbeitsvertrag. Der Arbeitgeber übernimmt die gesetzlich und reglementarisch festgelegten Vorsorge- und Sozialbeiträge inklusive Arbeitgeberbeiträge für Unfall und Krankheit. Die Konzernleitungsmitglieder erhalten eine Spesenpauschale für Repräsentationskosten im Einklang mit den von den Steuerbehörden genehmigten Spesenrichtlinien.
Variable Vergütung
Die Konzernleitungsmitglieder erhalten eine variable Vergütung, die sich nach der Erreichung bestimmter Leistungsziele richtet. Die Leistungsziele können gemäss §28 der Statuten finanzielle, strategische und/oder persönliche Ziele umfassen unter Berücksichtigung von Funktion und Verantwortungsstufe des Empfängers der variablen Vergütung.
Der Zielwert der variablen Vergütung beträgt 100 Prozent des Basisgehalts. Sofern die finanziellen, strategischen und/oder persönlichen Ziele erfüllt werden, haben die Mitglieder der Konzernleitung Anspruch auf eine variable Vergütung von maximal 150 Prozent des Basisgehalts. Die Höhe wird aufgrund der jährlich im Voraus festgelegten und gewichteten Teilziele berechnet.
Der Verwaltungsrat legt die Gewichtung der Leistungsziele und die jeweiligen Zielwerte jährlich im Voraus fest und informiert darüber im Vergütungsbericht.
Die Hälfte der variablen Vergütung erfolgt in bar, die andere Hälfte der variablen Vergütung wird in Aktien ausbezahlt.
Bei der Vergütung in Form von Aktien berechnet sich die Anzahl Aktien aus dem Durchschnitt des Marktwerts der Rieter-Aktie der ersten zehn Börsentage des neuen Geschäftsjahrs abzüglich eines gemäss der Eidgenössischen Steuerverwaltung zulässigen Betrags von 16.0380 Prozent für die Berücksichtigung der Sperrfrist. Die gesperrten Aktien werden im April ausgegeben. Die Aktien sind ab dem Abgabetermin für drei Jahre gesperrt. Die dreijährige Sperrfrist der zugeteilten Aktien bezweckt, dass die aktienbasierte Vergütung auf die langfristige Steigerung des Unternehmenswerts ausgerichtet ist. Die Rieter AG übernimmt die gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitgeberbeiträge für die Sozialversicherung sowie für Unfall und Krankheit. Die Mitglieder der Konzernleitung erhalten zudem eine jährliche Spesenpauschale.
Für jedes Teilziel wird ein unterer Schwellenwert von 0 bis 50 Prozent, ein oberer Schwellenwert von 150 Prozent und ein Zielwert von 100 Prozent definiert. Bei Nichterreichen des unteren Schwellenwerts wird für dieses Teilziel nichts ausbezahlt. Innerhalb der Bandbreite zwischen Ziel- und Schwellenwert erfolgt die Berechnung der variablen Vergütung linear.
Besondere Bestimmungen
Für ausserordentliche individuelle Leistungen hat der Verwaltungsrat die Kompetenz, an Mitglieder der Konzernleitung maximal drei Prozent der Gesamtlohnsumme der Konzernleitung auszuzahlen.
Gemäss §29 der Statuten ist die Gesellschaft ermächtigt, an Mitglieder der Konzernleitung, die nach dem Zeitpunkt der Genehmigung der Vergütungen durch die Generalversammlung in die Dienste der Gesellschaft treten oder in die Konzernleitung befördert werden, und soweit der bereits genehmigte Betrag für diese Periode nicht ausreicht, zusätzliche Vergütungen auszurichten, sofern diese insgesamt 40 Prozent des jeweils letzten genehmigten Betrags für die Vergütung der Konzernleitung nicht übersteigen.
Bei Auflösung eines Arbeitsverhältnisses gelten für im Rahmen des RSTI erworbene Aktien folgende Bestimmungen:
Grund der Auflösung | Gesperrte Aktien | |
Good Leaver | Pensionierung | Reguläre Verfügungssperre |
Invalidität | ||
Andere Gründe | ||
Liquidation/Kontrollwechsel1 | Sofortige Aufhebung der Verfügungssperre | |
Tod | ||
Bad Leaver | Inadäquate Leistung/inadäquates Verhalten2 | Reguläre Verfügungssperre |
1Diese Regel findet nur Anwendung, wenn der Arbeitsvertrag infolge eines Kontrollwechsels oder einer Liquidation aufgelöst wird (sog. Double-Trigger).
2Für Konzernleitungsmitglieder wird die Unangemessenheit von Leistung oder Verhalten vom Verwaltungsrat nach pflichtgemässem Ermessen festgelegt.
Performance Management
Die tatsächliche Vergütung, die in einem bestimmten Jahr effektiv an die Konzernleitungsmitglieder ausgezahlt wird, richtet sich nach dem Unternehmenserfolg und ihren individuellen Leistungen. Letztere werden im Rahmen des formalen jährlichen Performance-Management-Prozesses beurteilt. Dabei werden zu Beginn des Geschäftsjahrs Unternehmensziele und individuelle Leistungsziele verabschiedet und nach Abschluss des Jahres die erzielten Leistungen diesen Zielen gegenübergestellt. Auf Basis der Leistungsbeurteilung der Unternehmensziele wird die tatsächliche Vergütung festgelegt.
Zielsetzung (Dezember/Januar) | Beurteilung zur Jahresmitte (Juli) | Beurteilung zum Jahresende (Dezember/Januar) | Festlegung der Vergütungen (Februar/März) |
Festlegung individueller Ziele | Gespräch zur Jahresmitte über die bisherige Leistung in Bezug auf die festgelegten Ziele | Selbstbeurteilung und Leistungsbewertung | Festlegung der tatsächlichen variablen Vergütungen |
3.2.1 Arbeitsverträge
Arbeits- und Mandatsverträge der Mitglieder der Konzernleitung können befristet auf maximal zwölf Monate oder unbefristet mit einer Kündigungsfrist von maximal zwölf Monaten abgeschlossen werden. Eine Erneuerung ist zulässig.
Die Vereinbarung von Konkurrenzverboten für die Zeit nach Beendigung eines Arbeitsvertrags ist zulässig. Zur Abgeltung eines solchen Konkurrenzverbots darf während höchstens zwei Jahren eine Vergütung ausgerichtet werden, deren Höhe pro Jahr insgesamt 50 Prozent der an dieses Mitglied ausbezahlten letzten Jahresvergütung nicht übersteigen darf.
3.2.2 Vergütungen für das Geschäftsjahr 2024
Der Ausweis der Vergütungen für die Konzernleitung erfolgt nach der Accrual-Methode, da die erfolgsabhängigen Lohnbestandteile erst im Folgejahr ausbezahlt bzw. zugeteilt werden. Bei einem Neueintritt in die Konzernleitung erfolgt der Einbezug der Vergütung ab der Übernahme der entsprechenden Funktion. Analoges gilt bei Austritten. Die Konzernleitungsmitglieder erhalten ihre Vergütung nicht von der Rieter Holding AG, sondern von einer operativen Tochtergesellschaft.
Für die Konzernleitung sind reglementarisch keine Abgangsentschädigungen vorgesehen, und es wurden auch im Geschäftsjahr 2024 keine ausgerichtet.
Gesamtvergütung
Die an die Konzernleitung 2024 ausgerichtete Gesamtvergütung betrug 5 809 222 CHF (2023: 5 791 172 CHF) und lag innerhalb der von der Generalversammlung 2023 für das Geschäftsjahr 2024 genehmigten maximalen Vergütung von 6 500 000 CHF. Von der Gesamtvergütung entfallen 2 354 500 CHF auf das Basisgehalt und 2 694 018 auf die variable Vergütung sowie anteilsmässig die entsprechenden Sozialversicherungsbeiträge.
Im Geschäftsjahr 2024 lag der Fokus weiterhin auf der Umsetzung des Performance-Programms «Next Level» mit dem Ziel, die Vertriebskompetenz und die Kundennähe zu stärken, die Kosteneffizienz in der Produktion zu verbessern und die Fixkostenstrukturen zu optimieren.
Zugrunde liegende Kennzahlen | Geschäftsjahr 2023 | Geschäftsjahr 2024 |
EBIT b.r.a.i. Marge des Konzerns | 5.9% | 3.9% |
Free Cashflow dividiert durch den Reingewinn (Free Cashflow Conversion Rate des Konzerns) | – | 135.8% |
EBIT b.r.a.i. Marge der Division Machines & Systems | – | – 0.9% |
EBIT b.r.a.i. Marge der Division After Sales | – | 17.5% |
EBIT b.r.a.i. Marge der Division Components | – | 3.9% |
Im Geschäftsjahr 2024 beträgt die durchschnittliche Zielerreichung 103.3 Prozent (2023: 73.8%).
3.2.3 Externe Mandate der Mitglieder der Konzernleitung
In der folgenden Tabelle sind alle externen Mandate gemäss Art. 734e OR aufgeführt, die die Mitglieder der Konzernleitung in vergleichbaren Funktionen im Geschäftsjahr 2024 bei anderen Unternehmen mit wirtschaftlichem Zweck im Sinne von Art. 626 Abs. 2 Ziff. 1 OR (einschliesslich Unternehmen desselben Konzerns) wahrgenommen haben:
(Geprüft durch KPMG) | Gesellschaft | Funktion | Mitgliedschaft in Ausschüssen |
Thomas Oetterli | SFS Group AG | Präsident des Verwaltungsrats | |
Swissmem | Mitglied des Vorstands | ||
Roger Albrecht | Keine weiteren Mandate | ||
Serge Entleitner, bis 31.10.2024 | Prosino s.r.l. | Mitglied des Verwaltungsrats | |
Rico Randegger | Electro-Jet S.L. | Mitglied des Verwaltungsrats | |
Oliver Streuli | Autoneum Holding AG | Mitglied des Verwaltungsrats | Mitglied des Vergütungs-, des Nominierungs- und des Strategie und Nachhaltigkeitsausschusses |
Bis 25.03.2024 | Swiss Steel Holding AG | Mitglied des Verwaltungsrats | Mitglied des Vergütungsausschusses |
Die externen Mandate der Konzernleitung aus dem Vorjahr sind im Geschäftsbericht 2023 unter diesem Link auf der Seite 70 publiziert.
3.2.4 Aktienbesitz der Konzernleitung
Die folgende Tabelle gibt Auskunft über die von den Mitgliedern der Konzernleitung gehaltenen Rieter-Aktien sowie die Anrechte auf Aktien per 31. Dezember 2024 und 31. Dezember 2023:
(Geprüft durch KPMG) | Anzahl Aktien zum 31.12.2023 | Anzahl Aktien zum 31.12.2024 |
Thomas Oetterli1 | 3 005 | 8 304 |
Roger Albrecht | 1 294 | 2 417 |
Serge Entleitner | 2 225 | 3 427 |
Rico Randegger | 1 990 | 2 692 |
Oliver Streuli | 0 | 168 |
Total | 8 514 | 17 008 |
1Die gesamte Anzahl Aktien ist beim Verwaltungsrat und bei der Konzernleitung aufgeführt.
3.2.5 Vergütungen der Konzernleitung
Im Geschäftsjahr 2024 beträgt die Summe aller Vergütungen, die an die Mitglieder der Konzernleitung ausgerichtet wurden, insgesamt 5 809 222 CHF. Davon wurden 2 199 022 CHF an den CEO vergütet. Es erfolgte keine Vergütung an ehemalige Mitglieder der Konzernleitung. An der Generalversammlung 2023 wurde der Konzernleitung für das Geschäftsjahr 2024 eine maximale Gesamtvergütung von 6 500 000 CHF zugesprochen, womit sich deren Vergütung für 2024 im genehmigten Rahmen bewegt. Die Summe aller Vergütungen an die Mitglieder der Konzernleitung im Geschäftsjahr 2024 setzt sich wie folgt zusammen:
(Geprüft durch KPMG) | Basisgehalt | Barbonus3 | Aktien- zuteilung3 | Vorsorge- und Sozial- leistungen2 | Total 2024 | Spesen- pauschale |
CHF | ||||||
Thomas Oetterli, Chief Executive Officer1 | 850 000 | 462 400 | 578 000 | 308 622 | 2 199 022 | 16 000 |
Übrige vier Konzernleitungsmitglieder | 1 504 500 | 946 627 | 706 991 | 452 082 | 3 610 200 | 64 000 |
Mitglieder der Konzernleitung | 2 354 500 | 1 409 027 | 1 284 991 | 760 704 | 5 809 222 | 80 000 |
1Höchste Einzelvergütung.
2Die Vorsorge- und Sozialleistungen enthalten die Arbeitgeberbeiträge an die Sozialversicherungen und die Pensionskassen sowie die Beiträge für Unfall und Krankheit. Die Arbeitnehmerbeiträge sind in den übrigen Vergütungspositionen enthalten.
3Die variable Vergütung beträgt 114.4 Prozent des Basisgehalts.
Die Summe aller Vergütungen an die Mitglieder der Konzernleitung im Geschäftsjahr 2023 setzte sich wie folgt zusammen:
(Geprüft durch KPMG) | Basisgehalt | Barbonus7 | Aktien- zuteilung7 | Vorsorge- und Sozial- leistungen2 | Total 2023 | Spesen- pauschale |
CHF | ||||||
Thomas Oetterli, Chief Executive Officer1 | 686 986 | 253 498 | 253 498 | 224 933 | 1 418 915 | 12 932 |
Übrige Konzernleitungsmitglieder | 2 378 756 | 838 727 | 465 585 | 689 189 | 4 372 257 | 84 822 |
Mitglieder der Konzernleitung3,4,5,6 | 3 065 742 | 1 092 225 | 719 083 | 914 122 | 5 791 172 | 97 754 |
1Höchste Einzelvergütung
2Die Vorsorge- und Sozialleistungen enthalten die Arbeitgeberbeiträge an die Sozialversicherungen und die Pensionskassen sowie die Beiträge für Unfall und Krankheit. Die Arbeitnehmerbeiträge sind in den übrigen Vergütungspositionen enthalten.
3Inklusive sämtlicher Bezüge von Dr. Norbert Klapper, Chief Executive Officer, bis 12. März 2023
4Inklusive sämtlicher Bezüge von Kurt Ledermann, Chief Financial Officer, bis 31. Juli 2023
5Inklusive sämtlicher Bezüge von Thomas Anwander, Group General Counsel, bis 20. April 2023
6Inklusive sämtlicher Bezüge von Oliver Streuli, Chief Financial Officer, ab 1. August 2023
7Die variable Vergütung beträgt 73.8 Prozent des Basisgehalts.