Kapitalstruktur
Aktienkapital und Aktien
Per 31. Dezember 2024 betrug das Aktienkapital der Rieter Holding AG 23 361 815 CHF. Es ist eingeteilt in 4 672 363 voll einbezahlte Namenaktien im Nennwert von je 5.00 CHF. Die Aktien sind an der SIX Swiss Exchange kotiert (Valoren-Nummer 367144; ISIN CH0003671440; Investdata RIEN). Per 31. Dezember 2024 betrug die Börsenkapitalisierung von Rieter 383.78 Mio. CHF. Mit Ausnahme der von der Rieter Holding AG gehaltenen eigenen Aktien hat jede im Aktienbuch mit Stimmrecht eingetragene Aktie an der Generalversammlung eine Stimme, und jede Aktie ist dividendenberechtigt, ob im Aktienbuch eingetragen oder nicht. Alle Dividenden, die innerhalb von fünf Jahren nach ihrer Fälligkeit nicht bezogen worden sind, verfallen gemäss §35 der Statuten zugunsten der Rieter Holding AG.
Kapitalband
Die Rieter Holding AG verfügt über ein Kapitalband zwischen 22 193 725 CHF (untere Grenze) und 25 697 995 CHF (obere Grenze). Der Verwaltungsrat ist im Rahmen des Kapitalbands ermächtigt, bis zum 20. April 2028 oder bis zu einem früheren Dahinfallen des Kapitalbands das Aktienkapital einmal oder mehrmals und in beliebigen Beträgen zu erhöhen oder herabzusetzen oder Aktien direkt oder indirekt zu erwerben oder zu veräussern. Eine Kapitalerhöhung oder eine Kapitalherabsetzung kann durch die Ausgabe von bis zu 467 236 voll zu liberierenden Namenaktien mit einem Nennwert von je 5.00 CHF bzw. die Vernichtung von bis zu 233 618 Namenaktien mit einem Nennwert von je 5.00 CHF oder durch eine Erhöhung oder Herabsetzung der Nennwerte der bestehenden Namenaktien im Rahmen des Kapitalbands erfolgen.
Im Fall einer Kapitalerhöhung legt der Verwaltungsrat die Anzahl Aktien, den Ausgabebetrag, die Art der Einlagen (einschliesslich Barliberierung, Sacheinlage, Verrechnung und Umwandlung von Reserven oder eines Gewinnvortrags in Aktienkapital), den Zeitpunkt der Ausgabe, die Bedingungen der Bezugsrechtsausübung und den Beginn der Dividendenberechtigung fest. Dabei kann der Verwaltungsrat neue Aktien mittels Festübernahme durch eine Bank oder einen anderen Dritten und eines anschliessenden Angebots an die bisherigen Aktionäre ausgeben. Der Verwaltungsrat ist ermächtigt, den Handel mit Bezugsrechten zu beschränken oder auszuschliessen. Nicht ausgeübte Bezugsrechte kann der Verwaltungsrat verfallen lassen oder diese bzw. die Aktien, für die Bezugsrechte eingeräumt, aber nicht ausgeübt werden, zu Marktkonditionen platzieren oder anderweitig im Interesse der Gesellschaft verwenden.
Der Verwaltungsrat ist ferner ermächtigt, die Bezugsrechte der Aktionäre zu entziehen oder zu beschränken und Bezugsrechte einzelnen Aktionären oder Dritten zuzuweisen:
- für die Übernahme von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen oder für die Finanzierung oder Refinanzierung solcher Transaktionen oder die Finanzierung neuer Investitionsvorhaben der Gesellschaft;
- zum Zwecke der Erweiterung des Aktionärskreises in bestimmten Finanz- oder Investorenmärkten, zur Beteiligung von strategischen Partnern oder im Zusammenhang mit der Kotierung der Aktien an inländischen oder ausländischen Börsen.
Bei einer Herabsetzung des Aktienkapitals im Rahmen des Kapitalbands legt der Verwaltungsrat, soweit erforderlich, die Verwendung des Herabsetzungsbetrags fest.
Kapitalveränderung
Kapitalveränderung der Rieter Holding AG:
Mio. CHF | 31. Dezember 2023 | 31. Dezember 2024 |
Aktienkapital | 23.4 | 23.4 |
Reserven | 123.2 | 125.9 |
Bilanzgewinn | 44.2 | 36.6 |
Weitere Informationen zu Kapitalveränderungen im Finanzteil des aktuellen Geschäftsberichts 2024 sind hier publiziert; die Finanzteile der Geschäftsberichte 2023 können hier auf Seite 80 eingesehen werden.
Wandelanleihen und Optionen
Die Rieter Holding AG hat keine Wandelanleihen und keine Aktionärsoptionen ausstehend.
Partizipations- und Genussscheine
Die Rieter Holding AG hat weder Partizipations- noch Genussscheine ausgegeben.